Zum Inhalt springen

Florian Stangl, Rechtsanwalt

Im Wiener Team der Kanzlei Niederhuber & Partner beginnt Florian Stangl als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Umwelt- und Energierecht sowie im Beihilfen-, Datenschutz- und Regulierungsrecht. Vor seinem Eintritt bei Niederhuber & Partner war Florian Stangl als Universitätsassistent an der Johannes Kepler Universität Linz und für die Europäische Kommission (Generaldirektion Umwelt) tätig. Er kann auf Vortragstätigkeit im In- und Ausland verweisen und ist auch Fachautor im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Im Rahmen der 22. Österreichische Umweltrechtstage zum Generalthema „Unfall und Störfall im Umweltrecht“ gab Florian Stangl einen prägnanten und informativen Überblick über aktuelle Entwicklungen im europäischen Umweltrecht.
Er machte zunächst allgemeine Tendenzen erkennbar, um in der Folge die neuesten Entwicklungen im Soft Law sowie in der Rechtssetzung  darzustellen. Er berichtete über zahlreiche interessante und wichtige Urteile des EuGH, etwa in den Fällen ASA Wiener Neustadt (UVP-pflichtige Erweiterung einer Abfallbehandlungsanlage) und Folk (Beeinträchtigung eines Fischereirechts durch ein Wasserkraftwerk). Er zeigte sich dabei optimistisch über die Berücksichtigung von Umweltinteressen in der europäischen Rechtsprechung.

Der Kanzleigründer Martin Niederhuber ist stolz, mit Florian Stangl einen anerkannten Experten im Umweltrecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht in seinem Team begrüßen zu dürfen.


Florian Stangl zur Ukraine-Krise

Wie der Wiener Rechtsanwalt und Experte für Energierecht Florian Stangl erläutert, hat das 2012 verabschiedete Energielenkungsgesetz bis lang noch keine faktische Relevanz gehabt. Das Gesetz ist nur für eine unmittelbare Störung der Versorgungssicherheit gedacht. Dementsprechend muss eine tatsächliche Krise vorliegen, die sich nicht durch marktwirtschaftliche Szenarien lösen lässt, so der Experte. Ein hoher Storm oder Gaspreis würde dies noch nicht rechtfertigen. Sofern aber die Voraussetzungen erfüllt sind, würde das Energielenkungsgesetz allerdings einen breiten Ermessensspielraum einräumen. Dementsprechend könnte sie mittels einer Verordnung – unter Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates – auch gewisse Industriebetriebe dazu auffordern, ihren Gasverbrauch zu reduzieren. Zudem ist eine Priorisierung nach gewissen Branchen möglich. Als Vorgängergesetz fungierte übrigens das sogenannte Rohstofflenkungsgesetz. Dieses kam unter anderem im Zuge des Ölpreisschocks im Jahre 1973 zur Anwendung. Die österreichischen Autofahrer mussten aufgrund der knappen Erdölressourcen an bestimmten Wochentagen auf ihr Auto verzichten. Auslöser war damals der Jom-Kippur-Krieg zwischen Ägypten und Israel sowie die gedrosselten Öl-Fördermengen durch die OPEC-Staaten. Abschließend betont Stangl, dass ein geplantes Bevorratungsgesetz für Gas zwar sinnvoll sei, in der aktuellen Situation jedoch wenig helfen würde. Die Gaslager müssten schließlich erst gefüllt werden. Ein derartiges Gesetz besteht bis lang nur für Erdöl-Importeure, die ihre Erdöllager mit gewissen Mindestfüllmengen bestücken müssen. Mittel- bis langfristig rät Stangl dazu, dass Österreich den Ausbau von erneuerbaren Energien forciert. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bildet dafür die Grundlage und könnte nun in der heimischen Wirtschaft eine zusätzlichen Boost erhalten.

Quellen

http://www.iur.jku.at/index.php?id=181 (17-11-21)
https://extrajournal.net/2019/05/13/kubik-avanciert-bei-freshfields-stangl-wird-anwalt-bei-nhp/ (19-05-14)
https://brutkasten.com/energielenkungsgesetz-ukraine-krieg-erdgas-oesterreich/ (22-02-26)